Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.01.2007 - 4 ZB 06.1224   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,68431
VGH Bayern, 10.01.2007 - 4 ZB 06.1224 (https://dejure.org/2007,68431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2007 - 4 ZB 06.1224 (https://dejure.org/2007,68431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 4 ZB 06.1224 (https://dejure.org/2007,68431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,68431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand;

    Bei der teilweisen Zulassung der Berufung ist über die Kosten wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz erst in der Entscheidung über die Berufung zu befinden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2007 - 4 ZB 06.1224, juris ; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 90 zu § 124a).
  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826

    Teilweise Zulassung der Berufung; staatliche Zuwendungen zu gemeindlichem

    Bei der teilweisen Zulassung der Berufung ist über die Kosten wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz erst in der Entscheidung über die Berufung zu befinden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2007 - 4 ZB 06.1224, juris ; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 90 zu § 124a).
  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet;

    Bei der teilweisen Zulassung der Berufung ist über die Kosten wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz erst in der Entscheidung über die Berufung zu befinden (BayVGH, B.v. 10.1.2007 - 4 ZB 06.1224 - juris ; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 90 zu § 124a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht